Die Feststellung, ob und in welchem Umfang die weitere Ausübung des bisherigen Berufes durch eine Krebserkrankung oder deren Behandlung eingeschränkt sein wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Neben der körperlichen Situation spielen hier sowohl das Maß der psychischen Belastung durch die Erkrankung, als auch die individuell unterschiedlichen Bewältigungsfähigkeiten eine Rolle.
Von entscheidender Bedeutung sind ebenfalls das Anforderungsprofil sowie das körperliche und geistige Belastungsniveau am jeweiligen Arbeitsplatz.
Um den Grad möglicher Leistungseinschränkungen zu ermitteln und um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, beziehungsweise wiederherzustellen, stehen unterschiedliche Verfahren und Maßnahmen zur Verfügung:
Bei der stufenweisen beruflichen Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell wird die wöchentliche Arbeitszeit in bestimmten Intervallen bis zur früheren, vollen Wochenarbeitszeit erhöht.
Der betroffene Patient oder die betroffene Patientin ist während der Zeit der Wiedereingliederung noch krankgeschrieben und erhält weiterhin Krankengeld.
Die Ermittlung des noch vorhandenen beruflichen Leistungsvermögens ist auch im Rahmen der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme von Bedeutung.
Weitere Möglichkeiten reichen von der beruflichen Weiterbildung bis zur Umschulung.
Neben Sozialdiensten können die Integrationsämter, die Servicestellen der Rentenversicherungsträger und die Rehabilitationsberatungsstellen bei den Arbeitsagenturen wichtige Anlaufstellen sein, wenn es um Fragen des beruflichen Wiedereinstiegs nach einer langen Krankheitsphase geht.