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vom 25.11.2020

Fragen an – den Sozialdienst: „Reha und Corona, geht das?“

Der Sozialdienst am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg und Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) bietet psychosoziale Beratung für onkologische Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige an, unterstützt bei sozialrechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. In der Reihe „Frag den Sozialdienst“ beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuelle und häufig gestellte Fragen von Patientinnen und Patienten.

Aktuell fragen sich viele Patienten „Reha und Corona, geht das?“

Generell haben Patienten nach einer tumorspezifischen Therapie oder Operation Anspruch auf eine onkologische Rehabilitation.

Welche Fristen muss ich einhalten?

Trotz der aktuellen Corona-Pandemie haben sich die Fristen zum Antritt einer Rehabilitation nicht geändert: Ein Anschlussheilverfahren (AHB) muss unmittelbar nach einer Operation (in der Regel 2-Wochen-Frist), einer Chemotherapie oder einer Strahlenbehandlung (in der Regel 5-Wochen-Frist) begonnen werden. Eine onkologische Nachsorgemaßnahme kann bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstbehandlung (Operation, Strahlen- oder Chemotherapie) beantragt werden, in begründeten Fällen bis zwei Jahre nach Ende der Behandlung.

Wer trägt die Kosten und an wen kann ich mich wenden?

Zuständiger Kostenträger für eine onkologische Rehabilitation ist in den meisten Fällen die gesetzliche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt trotz Corona eine Rehabilitation durchzuführen. Dabei müssen allerdings die aktuellen Hygienevorschriften eingehalten werden. In einigen Regionen gelten immer noch Aufnahmebeschränkungen, genauere Informationen darüber erhalten bei der zuständigen Rehaeinrichtung.

Wenn Patientinnen und Patienten eine Bewilligung für eine Nachsorgerehabilitation von der zuständigen Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, gilt diese zurzeit für zwölf Monate.

Weitere wichtige Informationen zum Thema „Reha und Corona“ finden Sie unter:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/reha_faq.html

Für Patientinnen und Patienten, die keine Ansprüche gegenüber einer Rentenversicherung erworben haben (z.B. Beamtinnen und Beamte, Selbständige) sind die jeweiligen Beihilfestellen und/oder privaten Krankenversicherungen zuständig.
Für Patientinnen und Patienten am NCT Heidelberg bzw. UKHD wird die Klärung der Kostenübernahme im Einzelfall durch die Teams der Sozialdienste vorgenommen. Bei weiteren Fragen ist die jeweilige Krankenkasse zuständig.