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vom 07.04.2021

Fragen an – den Sozialdienst: „Kann ich aufgrund meiner Tumorerkrankung einen Schwerbehindertenausweis beantragen?“

Der Sozialdienst am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg und Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) bietet psychosoziale Beratung für onkologische Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige an, unterstützt bei sozialrechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. In der Reihe „Frag den Sozialdienst“ beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuelle und häufig gestellte Fragen von Patientinnen und Patienten.

Habe ich aufgrund meiner Tumorerkrankung Anspruch auf eine Schwerbehinderung?
Wenn Sie an einer bösartigen Tumorerkrankung leiden, haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis und stehen unter dem besonderen Schutz des Schwerbehindertengesetzes.

Menschen, die an Gesundheitsstörungen leiden, die mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bewertet werden, sind nach dem Sozialgesetzbuch schwerbehindert. Bei einer Krebserkrankung wird aufgrund der Tumorhistologie entschieden, wie hoch der Grad der Behinderung ausfällt, es werden jedoch mindestens 50 Grad der Behinderung festgestellt. Zusätzlich werden noch Einschränkungen berücksichtigt, die sich infolge der Erkrankung ergeben.

Eine Schwerbehinderung wird in der Regel für die Zeit der sogenannten Heilungsbewährung ausgestellt und ist demnach meist auf zwei bis fünf Jahre befristet. Nach dieser Zeit wird überprüft, wie der aktuelle Gesundheitszustand ist und welche Einschränkungen weiter vorhanden sind. Je nach individueller Situation wird der Grad der Behinderung neu eingeschätzt und ggf. herabgestuft.

Welche Nachteilsausgleiche erhalte ich mit einer Schwerbehinderung?
Welche genauen Rechte und Nachteilsausgleiche mit einer Schwerbehinderung einhergehen, erfahren Sie in dieser Broschüre (PDF-Datei).

Wo beantrage ich eine Schwerbehinderung?
Die Schwerbehinderung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Welches für Sie zuständig ist, können Sie unter diesem Link finden. Bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt können Sie die entsprechenden Antragsunterlagen anfordern. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit des Schwerbehindertenantrags acht bis zwölf Wochen.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Für Patientinnen und Patienten des NCT Heidelberg bzw. der UKHD sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste der richtige Ansprechpartner bei Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht. Bei weiteren Bedarfen können sich Betroffene an ihr zuständiges Versorgungsamt wenden.