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vom 13.10.2021

Fragen an den Sozialdienst: „Ich brauche Hilfe im Haushalt / bei der Kinderbetreuung. Welche Möglichkeiten gibt es?“

Wenn Sie nach einer tumorbedingten Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung Ihren Haushalt nicht mehr weiterführen können, gibt es die Möglichkeit, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Haushaltshilfe zu beantragen. Den entsprechenden Antrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse, über deren Internetseite oder über die entsprechende App erhalten. Dem Antrag muss immer eine Bescheinigung Ihrer/s behandelnder/n Arztes/Ärztin beigefügt werden, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt und medizinisch begründet.

Wie lange kann ich von einer Haushaltshilfe unterstützt werden?

Sie haben nur Anspruch auf eine Hilfe, wenn sie Ihren Haushalt bis zum Zeitpunkt Ihrer Erkrankung selbst geführt haben und in Ihrem Haushalt keine weitere Person lebt, die diesen weiterführen kann. In der Regel benötigt die Krankenkasse fünf bis zehn Werktage zur Prüfung des Antrags. Die Haushaltshilfe wird längstens für die Dauer von vier Wochen gewährt, kann aber ggf. verlängert werden. Wenn in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren oder mit einer Behinderung leben, aufgrund derer sie auf Hilfe angewiesen sind, kann die Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen gewährt werden. 

Wer kann die Haushaltshilfe erbringen?

Die Haushaltshilfe kann von einem ambulanten Pflegedienst, einem Wohlfahrtsverband (z.B. Diakonie oder Caritas) oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Der entsprechende professionelle Dienstleister rechnet seine Leistung direkt mit der Krankenkasse ab.
Soll die Haushaltshilfe von einer Privatperson erbracht werden, darf diese mit Ihnen nicht verwandt und nicht verschwägert sein. Für eine solche „selbstbeschaffte Ersatzkraft“ wird von der zuständigen Krankenkasse ein entsprechender Stundenlohn erstattet. 

An wen kann ich mich am NCT/UKHD bei weiteren Fragen wenden?

Bei Fragen rund um das Thema Haushaltshilfe können sich Patient:innen am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg oder des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) an die Mitarbeiter:innen der Sozialdienste wenden. Diese unterstützen auch bei der Beantragung. 


Themenreihe: Fragen an den Sozialdienst

Der Sozialdienst am NCT Heidelberg und UKHD bietet psychosoziale Beratung für onkologische Patient:innen sowie deren Angehörige an, unterstützt bei sozialrechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. In der Reihe „Frag den Sozialdienst“ beantworten Mitarbeiter:innen aktuelle und häufig gestellte Fragen von Patient:innen.