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vom 20.01.2021

Fragen an – den Sozialdienst: „Ich bin an Krebs erkrankt und benötige Pflege, was nun?“

Der Sozialdienst am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg und Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) bietet psychosoziale Beratung für onkologische Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige an, unterstützt bei sozialrechtlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Fragestellungen. In der Reihe „Frag den Sozialdienst“ beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuelle und häufig gestellte Fragen von Patientinnen und Patienten.

Ich benötige Pflege, was nun?

Wenn Sie im Verlauf ihrer Krebserkrankung feststellen, dass Sie mehr Unterstützung oder Pflege im Alltag brauchen, können Sie prüfen lassen, ob die Voraussetzungen zur Feststellung eines Pflegegrades nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegen. Ein Pflegegrad drückt das Maß an Pflegebedürftigkeit aus und entscheidet darüber, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen. Es gibt fünf Pflegegrade.

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Ihre Krankenkasse beauftragt dann den zuständigen Medizinischen Dienst (MD), der die Pflegebedürftigkeit prüft. Unter normalen Umständen begutachtet ein Mitarbeiter vom MD den Pflegebedürftigen zu Hause. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Begutachtung aktuell telefonisch statt. Der Pflegeantrag muss innerhalb von fünf Wochen geprüft werden. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von Ihrer Krankenkasse.

Was sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad?

Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller mindestens zwei Jahre in den letzten zehn Jahren krankenversichert oder familienversichert gewesen sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie ggf. beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.

Ob ein Anspruch auf einen Pflegegrad besteht, entscheidet eine Prüfung. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet und unterschiedlich gewichtet. Ein wichtiger Bestandteil bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit ist die Selbstständigkeit. Es wird zum Beispiel geprüft, ob ein Pflegebedürftiger sich noch selbständig duschen kann oder Unterstützung bei der Mobilität braucht. Mehr Informationen finden Sie unter: Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (mdk.de)

Die Leistungen der Pflegeversicherung können als Pflegegeld, als Sachleistung und aus einer Kombination aus beidem bezogen werden. Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause von einer Pflegeperson, zum Beispiel einem Angehörigen durchgeführt wird. Die Sachleistung wird in Anspruch genommen, wenn die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder Sozialstation gewährleistet wird. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Wenn eine Versorgung zu Hause für den Pflegebedürftigen nicht mehr möglich ist und eine stationäre Versorgung in einem Pflegeheim notwendig ist, trägt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Für Patientinnen und Patienten am NCT Heidelberg bzw. UKHD wird die Klärung des individuellen Unterstützungsbedarfs und den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung durch die Teams der Sozialdienste vorgenommen. Bei weiteren Bedarfen können sich Betroffene an einen Pflegestützpunkt in der Nähe oder an ihre zuständige Krankenkasse wenden. Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter: Pflegestützpunkt BW - Pflegestützpunkte (bw-pflegestuetzpunkt.de)