NCT Heidelberg
vom 14.12.2020

Hinweis: Ab 15.12.2020 haben Tumorpatienten Anspruch auf kostengünstige FFP2-Masken in Apotheken

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat am Mittwoch die neue Rechtsverordnung zur Versorgung von Risikogruppen mit FFP2-Masken vorgestellt. Mithilfe dieser Verordnung will die Bundesregierung mehr als 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit gut schützenden FFP2-Masken ausstatten.

Anspruch auf die Ausgabe von jeweils 15 Masken haben sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus haben.

Diesen Personenkreis hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bereits vor einigen Wochen wie folgt definiert:

  • Alle über 60-Jährigen, sowie
  • Menschen mit einer aktiven, fortschreitenden oder metastasierenden Krebserkrankung oder mit laufender oder bevorstehender Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, oder
  • COPD,
  • chronischer Herzinsuffizienz,
  • chronischer Niereninsuffizienz,
  • zerebrovaskulärer Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • Organ- oder Stammzelltransplantationen sowie
  • Frauen mit Risikoschwangerschaften.

In einem ersten Schritt erhalten alle, die zu diesem Personenkreis gehören, ab dem 15.12.2020 drei kostenlose FFP2-Masken in der Apotheke. Dazu reicht die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe aus. Diese Regelung gilt laut Spahns Ministerium für die Festwochen und ist bis zum 31. Dezember 2020 gültig.

Im neuen Jahr erhalten diese Menschen zwölf weitere FFP2-Masken. Dafür bekommen sie im Januar 2021 zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs FFP2-Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt. Diese können sie in Apotheken einlösen.

Für die insgesamt 15 Masken kann eine Zuzahlung von bis zu 5 Euro anfallen.
Die Verordnung aus Spahns Ressort zu den Masken tritt am Dienstag, den 15. Dezember 2020, in Kraft.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

oder

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html